Gemeindekirchenrat · GKR

Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Er ist dafür verantwortlich, dass die Kirchengemeinde die Aufgaben wahrnimmt, die sich aus ihrem Auftrag ergeben:»Die Kirchengemeinde nimmt den Auftrag der Kirche Jesu Christi in ihrem Bereich wahr. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe, in ihrem Bereich den Menschen das Evangelium zu bezeugen und sie zur Gemeinschaft der Glaubenden zu sammeln.
Das geschieht in vielfältiger Weise, insbesondere im Gottesdienst und in der Feier der Sakramente sowie durch Unterweisung, Kirchenmusik, Diakonie, Seelsorge, missionarischen Dienst, Zurüstung und gemeinsames Leben.«
(Auftrag der Kirchengemeinde aus Artikel 8 der Grundordnung der evangelischen Kirche)

Der Gemeindekirchenrat berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde. Dabei wird er unterstützt und beraten durch den Beirat, der die einzelnen Gruppen der Gemeinde vertritt.

Mitglieder:
Reimar Biehler, Edith Boldt, Bernhard Forck (Vorsitz), Thies Gundlach, Michael Hufen (Pfarrer), Uwe Kaufmann, Axel Körner, Stella Merkel, Paul Schumann, Wiebke Hennig

Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden von der Gemeinde für die Dauer von 6 Jahren aus ihrer Mitte gewählt. Qua Amt gehört der Inhaber der Pfarrstelle dem Gemeindekirchenrat an.

Kontakt
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